Beim Betrieb von induktiven Verbrauchern zum Beispiel Motoren, Beleuchtungsanlagen oder Transformatoren wird dem Verbrauchernetz ein induktiver Blindstrom entnommen, der im Rahmen der Blindarbeit vom Energieversorger in Rechnung gestellt wird, wenn eine vertraglich vereinbarte Größenordnung überschritten wird Durch den Einbau von Blindleistungskompensations - Anlage kann diese Blindleistung soweit reduziert werden, das keine Kosten für den Verbrauch entstehen.
Die Kompensationsanlage muss in der Gesamtleistung, der Stufenleistung und dem Verdrosselungsfaktor auf den Kundenbedarf, den Betriebsverhältnissen vor Ort und den eventuellen Vorgaben des Versorgungsnetzbetreibers angepasst werden.
Hierzu bieten wir Blindleistungskompensationsanlagen in verschiedenster Ausführung an.
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